Elterngeld
Hiermit möchte ich relativieren, was ich über das Mutterschaftsgeld geschrieben habe. Der Aufwand ist nichts im Vergleich mit dem Aufwand für das Elterngeld. Letzteres kann ich zwar erst nach der Geburt beantragen, aber es schadet ja nichts, sich schon vorher damit zu beschäftigen. Ich muss sagen, dass ich mich an die Steuererklärung erinnert fühle: Das Antragsformular enthält 20 Seiten, davon
- 4 Seiten eigentlicher Antrag
- 10 Seiten “Information zum Elterngeld und Hinweise zum Antrag”
- 2 Seiten “Bescheinigung des Arbeitgebers zum Antrag auf Elterngeld zu dem Arbeitsverhältnis, dem Erwerbstätigkeitseinkommen im Bemessungszeitraum und zum Arbeitgeberzuschuss in der Mutterschutzfrist”
- 2 Seiten “Erklärung zum Einkommen zum Elterngeldantrag”
- 1 Seite Bescheinigung von der Ausländerbehörde (können wir ignorieren) und von der Krankenkasse
- 1 Seite mit der Liste der Sachbearbeiter der Darmstädter Elterngeldstelle
Dazu kommen noch diverse Bescheinigungen, die angehängt werden müssen, insbesondere die Geburtsbescheinigung. Immerhin brauchen wir das nur einmal ausfüllen und nicht für jeden von uns einzeln.
Dieser Beitrag wurde am Wednesday, 25. July 2012 um 16:01 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie
Hochzeit und danach abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den
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